Das Berliner Radgesetz nähert sich der Zielgerade: Anfang 2018 könnte es Realität werden
„Mobilität für alle: sicher, klimafreundlich und gesund“, so lautet die Grundsäule des neu vorgestellten Referentenentwurfs. Damit sich der Verkehr in Berlin Menschen- und Städtegerechter weiterentwickelt, wird die Förderung von Bus, Bahn und Radverkehr gesetzlich verankert. Konkrete Maßnahmen sollen unter anderem dafür sorgen, dass bis 2025 ein Drittel aller Wege innerhalb des Rings mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Angestoßen wurde der Prozess im Sommer 2016 als die Initiative Volksentscheid Fahrrad, innerhalb kürzester Zeit über 100.000 Unterschriften für das Berliner Radgesetz gesammelt hat. Der Referentenentwurf ist nun das gemeinsame Ergebnis von Initiative, ADFC, BUND, den Regierungsfraktionen und der Senatsverwaltung und könnte das erste Radgesetz Deutschlands werden. Fast 90 % der Inhalte des ursprünglichen Entwurfs des Volksentscheids Fahrrad wurden übernommen. Die wichtigsten Ziele des Referentenentwurfs sind:
- Vision Zero
Langfristig soll das Ziel sein, den Straßenraum so zu gestalten, dass er für alle Verkehrsteilnehmenden sicher ist. Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten Personen sollen der Vergangenheit angehören. Konkret sollen 10-30 gefährliche Knotenpunkte pro Jahr verändert werden.
- Radverkehrsnetz
Bis 2030 soll ein Radverkehrsnetz und eine Beschilderung dessen entstehen, welches Wohngebiete und Arbeitsstätten, kulturelle, soziale und Gesundheitseinrichtungen, Einkaufs- und Sportzentren sowie Erholungsgebiete miteinander verknüpft. Im Radverkehrsnetz ist die Umsetzung eines Vorrangnetzes, sowie die Verbindung mit Fahrrad- und Nebenstraßen genau definiert.
- Wartung der Radverkehrsanlagen
Es gelten konkrete Richtlinien nach denen Radverkehrsanlagen gebaut werden sollen, oder bei Baustellen Umleitungspläne erstellt werden. Mängel an Straßenbelag, Beschilderung und ähnlichem sollen registriert und veröffentlicht werden und sofort bzw. maximal 6 Monaten nach Bekanntgabe behoben werden.
- Radschnellverbindungen
Es sollen mindestens 100 Kilometer Radschnellwege errichtet werden, mindestens 5 Kilometer am Stück. Diese sollen auf wichtigen, viel befahrenen Strecken entstehen und ein schnelleres Vorankommen auf weiten Distanzen sicherstellen.
- Lastenräder
Das Angebot an Lastenrädern für den privaten sowie gewerblichen Gebrauch, sowie deren Abstellmöglichkeiten soll ausgebaut werden. Ebenso wie die Verfügbarkeit an Leihradsystemen.
- Fahrradabstellanlagen
Es sollen mindestens 100.000 Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Bereich sowie an Haltestellen von Bus und Bahn errichtet werden. Außerdem gibt es Regelungen zu dessen Wartung und zusätzlichen Anlagen bei zunehmenden Radverkehrsanteil, sowie Vorschläge für diebstahlsichere Fahrradboxen in Wohngebieten.
Um die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen sicherzustellen, werden in jedem Bezirk zusätzliche Stellen für Radverkehrsplanung geschaffen. Außerdem soll es eine Koordinierungsstelle für den Radverkehr geben. Die konkreten Ziele des Radverkehrsplans werden in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ausformuliert und sind danach für alle Bezirke bindend.
Mit dem Radgesetz als Teil eines Mobilitätsgesetzes kann Berlin zu einer zukunftsweisenden Metropole werden. In der Stadt Bamberg ist vor kurzem ebenfalls erfolgreich ein Radentscheid Fahrrad gestartet. Andere Städte in Deutschland oder weltweit könnten nachziehen und so bereits in ganz naher Zukunft deutlich lebenswerter werden.
Quelle: Referentenentwurf vom 04.08.2017