Mit dem Dienstrad zur Arbeit und Steuern sparen: So einfach geht’s!
Der Dienstwagen war gestern. Jetzt kommt das Dienstrad! Denn immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit. Laut der Mobilitätsstudie "Mobilität in Deutschland" (MiD) durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) waren es im Jahr 2008 rund 14 % Bike Commuter, Tendenz steigend.
Wenn man jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fährt, lohnt sich die Anschaffung eines hochwertigen, komfortablen Fahrrads, das die Fahrt noch angenehmer macht. Für Geschäftsfahrten in der Stadt bringt das zeitlich einen großen Vorteil. Wer clever ist, lässt den Arbeitgebenden an den Kosten der neuen Mobilitätslösung teilhaben und motiviert die Firma, statt ein Dienstauto, ein Dienstrad über ein Leasingmodell zu stellen. Seit 2012 gibt es dabei steuerliche Vorteile: Das Dienstwagenprivileg gilt seitdem auch für Fahrräder – inklusive solcher mit Elektroantrieb. Was bedeutet das?
Zahlreiche Leasingunternehmen bieten Arbeitnehmenden die Möglichkeit, über ihren Arbeitgebenden ein Dienstfahrrad zu leasen. Ganz vorne dabei sind die Freiburger von JOBRAD oder BIKELEASING, die maßgeschneiderte Leasingkonzepte für Unternehmen und Selbstständige anbieten. Diese Serviceleistung ist beliebt: Mehr als 4400 Firmen ermöglichen es bereits ihren Angestellten über den Anbieter JOBRAD, das Dienstradkonzept zu nutzen.
Wie genau funktioniert ein Fahrrad-Leasing?
Beim Leasing wird der Arbeitgebende zum Leasingnehmer. Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem der Dienstradportale ab und gibt den Mitarbeitenden die Möglichkeit bei einem teilnehmenden Fahrradhandel ein Fahrrad auszuwählen. Die Leasingrate wird als monatlicher Betrag abgezahlt – mit finanziellen Vorteilen. Dies geschieht entweder durch den Arbeitgebenden oder per Gehaltsumwandlung als monatliche Rate durch den Arbeitnehmenden. Auch für Selbstständige ist ein Dienstrad-Leasing möglich.
Steuerliche Vorteile durch Fahrrad-Leasing
Wenn man sich als Arbeitnehmer oder Arbeitsnehmerin für ein Dienstrad entscheidet, ergibt sich dadurch ein steuerlicher Vorteil. Man kann einen Teil des Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug erhalten. Das heißt, statt das gesamte Gehalt vom Arbeitgebenden ausgezahlt zu bekommen, wird ein Teil in Höhe der monatlich festgelegten Rate des Leasinggegenstandes einbehalten. Abhängig von der Steuerklasse und der Gehaltshöhe kann dabei – durch die Einsparung bei der Steuer und den Lohnnebenkosten – das Rad nach Ende des Leasing-Vertrags auch günstig erworben werden. Dabei spart man im Vergleich zum normalen Kauf viel Geld. Über den Vorteilsrechner von JOBRAD kann man sich vorab informieren, wie hoch die monatliche Leasingrate sein könnte und in welchem Ausmaß sich steuerliche Vorteile ergeben.
Rechenbeispiel
Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin mit 2500€ Bruttomonatsgehalt möchte sich ein E-Bike um 3000€ leasen. Sie erspart sie sich durch die Leasingmöglichkeit ihres Dienstrades rund 1000€ gegenüber des Direktkaufpreises – sofern sie das Rad nach Auslauf des Leasingvertrages übernehmen möchte.
Zusammengefasst bedeutet das: Der Barlohn wird in Sachlohn umgewandelt und dieser Sachlohn ist das geleaste Fahrrad. Der Arbeitnehmende bezahlt die „Nutzung des Fahrrades“ über die Gehaltsabrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung. Am Ende des Leasingzeitraums kann das Fahrrad übernommen oder an den Fahrradhandel zurückgegeben werden. Ein weiterer Vorteil des Leasing-Fahrrads: Das Fahrrad kann innerhalb von drei Jahren steuerlich abgeschrieben werden und nicht erst nach sieben Jahren, wie bei einem einfachen Kauf.
Die Leasingnahme ist im Prinzip ganz einfach. Man muss nur einen Prozess von mehreren Schritten mitmachen (Auswahl des Fahrrads, Arbeitgeber schließt Übernahmevertrag ab, Prüfung durch den Leasinganbieter → Erhalt des Fahrrads). Das kann mitunter etwas dauern, bis die Leasing-Bestätigung erfolgt. Daher sollte man etwas Zeit dafür einplanen, bis man die täglichen Geschäftsfahrten auf dem neuen Fahrrad genießen kann.
Fazit:
Beim Dienstradleasing werden gern gute Fahrräder mit hohen Anschaffungskosten gewählt, da man im Zeitraum des Leasings nur die „Nutzung“ des Rades per Gehaltsumwandlung bezahlt. Bei Vertragsende kann das Rad zu guten Konditionen übernommen werden – muss es aber nicht! Man kann, sofern der Arbeitgebende mitmacht – wieder ein neues hochwertiges Fahrrad leasen. Durch die Gehaltsumwandlung und die 1%-Regel entstehen außerdem steuerliche Vorteile für beide: Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende. Arbeitgebende können das Dienstrad als Betriebsausgabe über die Steuer absetzen. Unternehmen motivieren dabei Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr Fahrrad zu fahren, diese sind dadurch fitter, gesünder und zufriedener.